Für Krankheit und Alter absichern Mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für den Ernstfall vorsorgen

Autor: Perspektive LEBEN

Gute Verfügungen und Vollmachten schützen Betreuten wie Betreuer vor Fehlentscheidungen aus Sicht des Patienten. © iStock/lemono

Jeden kann es treffen, in jedem Alter, in jeder Lebenslage: Unfall oder Krankheit können uns plötzlich in eine Situation führen, in der andere für uns ent­scheiden müssen. Was jeder von uns einem vertrauten Menschen für den Fall des Falles mit an die Hand geben kann – und frühzeitig sollte.

Welche unterschiedlichen Arten der Bevollmächtigung gibt es eigentlich?

Bei den Verfügungen für die Vorsorge unterscheidet man zwischen der Betreuungsverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.

Wofür brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Durch Unfall oder Krankheit kann die Situation eintreten, dass man plötzlich nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen oder seinen Aufenthalt bestimmen kann. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Menschen im Koma liegen und außerstande sind, Entscheidungen zu treffen. Doch trotzdem müssen Beschlüsse gefasst werden, zum Beispiel über die weitere Behandlung oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Dinge müssen dann stattdessen von einem Betreuer entschieden werden.

Was geschieht, wenn ich keine Verfügung festgelegt habe?

Ist im Vorfeld kein Betreuer durch eine Betreuungsverfügung benannt worden, bestimmt das Betreuungsgericht eine Person. Dies kann ein Fremder sein, aber auch ein Freund, Nachbar oder ein Verwandter. Der Benannte muss die anstehenden Entscheidungen treffen. Damit der Betreuer auch tatsächlich im Sinne des Betreuten entscheiden kann, sollte er die Wünsche für diese Situationen möglichst genau kennen. Dies wird in der Betreuungsverfügung festgehalten. Dazu gehört zum Beispiel, wer mit der Betreuung beauftragt werden soll – aber auch, wer nicht mit der Betreuung beauftragt werden darf. Desweiteren kann, z.B. in einer Vorsorgevollmacht, festgelegt werden, welche lebensverlängernden Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wo und wie man untergebracht werden möchte.

Geht es bei der Betreuungsverfügung nur um Fragen der Gesundheit?

Nein. Dem Betreuer können in einer Betreuungsverfügung auch Wünsche und Verbote außerhalb der medizinischen Versorgung aufgetragen werden. Je genauer die Wünsche formuliert werden, umso leichter kann der Betreuer die anstehenden Entscheidungen treffen und die Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten und im Sinne des Betreuten erfüllen. Die Betreuer werden vom Gericht bestimmt. Es kontrolliert, ob die Verfügungen eingehalten werden. Formal muss die Betreuungsverfügung keine großen Bedingungen erfüllen – ein handschriftlicher Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift reicht aus. Dennoch raten Experten, sich auch bei dieser Verfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

Welche Rolle spielt bei diesen Vollmachten die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung wendet sich vor allem an die behandelnden Ärzte. Sie greift immer dann, wenn der Patient nicht einwilligungs- oder entscheidungsfähig ist. Mit ihr wird festgelegt, welche medizinischen und psychiatrischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Das heißt, dass die Verfügung so abgefasst sein muss, dass Ärzte gut abschätzen können, was der Wille des Patienten ist. Daher empfiehlt es sich, dass die Verfügung mit dem Hausarzt gemeinsam entworfen und im zweiten Schritt mit einem Anwalt abgefasst wird. So wird sichergestellt, dass alle medizinischen Belange richtig erfasst und alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt werden.

Welche formalen Bedingungen sind für eine Patientenverfügung zu beachten?

Für die Patientenverfügung ist keine Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben. Trotzdem empfiehlt es sich, das Dokument zu beglaubigen. Denn das stellt für alle Beteiligten sicher, dass die Regelungen auch tatsächlich von dem Patienten formuliert wurden und seinem Willen entsprechen.