Vorsorge-Verfügungen Gut vorsorgen: Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Autor: Heiko Schwöbel

Rechtzeitig daran denken: Vollmachten und Verfügungen sichern den eigenen Willen ab. © Anja Götz – stock.adobe.com

An Patientenverfügungen und Vollmachten denken viele erst, wenn es zu spät ist. Rechtzeitig formuliert und richtig dokumentiert erleichtern sie jedoch Entscheidungen für Angehörige und Ärzte. Lesen Sie, worauf zu achten ist, damit der eigene Wille auch umgesetzt wird.

Die Patientenverfügung

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung gibt Ärzten Anweisungen beziehungsweise Richtlinien vor, was in bestimmten Fällen zu tun oder zu lassen ist. Sie wird erst dann wirksam, wenn der Patient selbst nicht in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu bilden oder zu äußern. Meist bestimmen die Patienten in diesen Verfügungen, wann lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind oder abgebrochen werden müssen. Regelungen zu Organspenden, Sterbebegleitung oder Studienteilnahme können in einer Patientenverfügung im schon Voraus geregelt werden.

Wer soll eine Patientenverfügung haben?

Eigentlich sollte jeder eine Patientenverfügung haben. Denn alle, auch junge Menschen, können durch eine Krankheit oder einen Unfall völlig unvorhergesehen in eine Situation geraten, in der sie nicht selbst entscheiden können. Darüber hinaus gilt, dass die Verfügungen immer wieder an den Fortschritt der Medizin und an die Lebensumstände des Patienten angepasst werden müssen.

Was muss bei der Patientenverfügung beachtet werden?

Ganz entscheidend ist die klare, eindeutige und aussagekräftige Formulierung der Anweisungen. Sind die Aussagen zu allgemein oder unklar, kann der Wille des Patienten unter Umständen nicht erfüllt werden. Liegt bereits ein konkretes Leiden vor, gilt, dass die Umstände, die Krankheit, die gewünschten und unerwünschten Behandlungen präzise, klar und deutlich für die Ärzte aufgeführt werden müssen.

In allen anderen Fällen macht es vielmehr Sinn, seine lebensfreudige oder auch resignierte Persönlichkeit zu beschreiben und die Lebenserfahrung deutlich zu machen. Beschreibungen welche Höhen und Tiefen im Leben wie bewältigt wurden, geben wichtige Hinweise auf zum Beispiel die Krisenfestigkeit, Verzagtheit oder Erschöpfung. Daraus können Ärzte und Betreuer gut ableiten, wie der Patient im Fall der Fälle entscheiden würde.

Wer hilft bei der Formulierung?

Die Patientenverfügung soll auf jeden Fall mit dem Hausarzt und den zur Vertretung ausgewählten Personen besprochen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wünsche auch tatsächlich berücksichtigt werden. Grundlage für dieses Gespräch können Vordrucke und Textbausteine aus seriösen Quellen sein, wie zum Beispiel dem Bundesministerium für Justiz oder den Krankenkassen.

Was passiert, wenn die Verfügung unklar formuliert ist?

Ist eine Patientenverfügung aus Sicht der Ärzte unklar formuliert, ist die Verfügung in letzter Konsequenz unwirksam. Sie behandeln den Patienten dann so, als liege keine Patientenverfügung vor.

Betreuungsverfügung und -vollmacht

Was regelt eine Betreuungsverfügung?

Durch psychische, seelische oder körperliche Krankheiten oder Behinderungen können Menschen die rechtlichen und praktischen Angelegenheiten des Alltags oft nicht oder nur teilweise selbst erledigen. Gerichte stellen diesen Menschen dann sogenannte gesetzliche Betreuer zur Seite. Diese Betreuer übernehmen oder organisieren die Angelegenheiten, die die Betreuten nicht mehr selbst erledigen können.

Mit einer Betreuungsverfügung kann man das Gericht beauftragen, im Fall der Fälle eine bestimmte selbst ausgewählte Person mit dieser Betreuung zu beauftragen. Damit wird vermieden, dass sich ein „Fremder“ um die eigenen Angelegenheiten kümmert. Allerdings gilt, dass das Gericht prüft, ob die Person in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen. Ist dies nicht der Fall, wird das Gericht eine andere, geeignete Person, oft aus dem Verwandtenkreis, bestellen und seine Arbeit kontrollieren.

Wie muss eine Betreuungsverfügung formuliert werden?

Ich empfehle, dass eine Betreuungsverfügung schriftlich niedergelegt wird. Entsprechende Formulare und Vordrucke können zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz angefordert werden.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person sofort handeln, wenn der Vollmachtgeber entscheidungsunfähig ist. Das Bestellungsverfahren und die Kontrolle des Betreuers durch das Gericht entfällt bei dieser Vollmacht völlig. Die Vollmacht kann auf einzelne Bereiche, zum Beispiel Vermögensvorsorge oder Bankgeschäfte, Pflegeversorgung, Geschäftsführung und dergleichen eingeschränkt werden. Zudem kann sie jederzeit verändert oder entzogen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Wie muss eine Vorsorgevollmacht formuliert werden?

Mit Vollmachten werden immer weitreichende Befugnisse an eine andere Person übertragen. Daher muss die Person sorgfältig ausgesucht und die Vollmacht sehr sorgfältig formuliert werden. Daher rate ich immer dazu, einen Notar oder Rechtsanwalt zurate zu ziehen und die Vollmacht beurkunden oder zumindest beglaubigen zu lassen.

Was muss bei der Auswahl der Betreuer oder Bevollmächtigten beachtet werden?

Die Vollmachtgeber und Bevollmächtigten sollen sich gegenseitig gut kennen und vertrauen. Der Bevollmächtigte oder Betreuer muss in der Lage sein, Entscheidungen für andere zu treffen und deren Vollzug durchzusetzen. Hinzu kommt, dass er erreichbar sein muss und Kontakt zum Patienten, den Ärzten, dem Heim oder den Banken halten kann. Ist dies nicht möglich, können zusätzliche Vertreter bestimmt werden.

Auf was ist noch zu achten?

Die Verfügungen und Vollmachten sollen, zum Beispiel durch einen Notar, in einem zentralen Register hinterlegt werden. Dann stehen sie rasch und sicher zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden.

Die Fragen rund um Krankheit, Sterben, Betreuung und Vollmacht können nie pauschal beantwortet werden, daher empfehle ich immer sehr frühzeitig das Gespräch mit den vertrauten und vertretenden Personen sowie Hausarzt und Rechtsanwalt oder Notar zu suchen. Im Prinzip sollte jeder Volljährige entsprechende Regelungen getroffen haben und zwar ab seinem 18. Lebensjahr.

Ob eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung getrennt oder in einer Kombination gemacht werden soll, hängt von ganz individuellen Faktoren ab. Generell gilt: Je größer das Vertrauen in den Bevollmächtigten ist, umso weiter können und sollen die Vollmachten und Verfügungen ausgeweitet werden, um im Fall der Fälle gut versorgt zu sein.


Carolin Schnoewitz, Diplom-Sozialpädagogin, Gesetzliche Betreuerin, Köln © Privat