Rentenantrag Wichtige Fragen – hilfreiche Antworten: Die Rente richtig beantragen

Autor: MPL-Redaktion

Renten-Anträge sind oft kompliziert auszufüllen. © iStock/dolgachov

Überall ist es dasselbe – für alles gibt es ein Antragsformular. Reinhard­ Mey besang sogar „Einen Antrag zur Erteilung eines Antragsformulars“. Und auch um die Rente zu beantragen ist ein Formular notwendig, bei dem es einiges zu beachten gilt.

Welche Renten gibt es eigentlich vom Staat?

Im Wesentlichen sind das die Alters-, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Bei der Altersrente gibt es zum einen die Regelaltersrente. Zum zweiten die sogenannten vorgezogenen Altersrenten. Sie können von langjährig Versicherten, Schwerbehinderten und Arbeitslosen oder nach einer Altersteilzeit infrage kommen. Für Frauen bis zum Geburtsjahr 1951 gelten darüber hinaus besondere Bedingungen.

Was unterscheidet die Renten voneinander?

Die wichtigste Unterscheidung ist, dass die normalen Altersrenten entsprechend dem Lebensalter beantragt und ausbezahlt werden. Diese Renten decken den von den meisten Arbeitnehmern erwünschten Fall ab: In Rente gehen und das Alter genießen. Alle anderen Renten kommen nur zum Tragen, wenn etwas Schlimmes passiert ist.

Was ist dann zu tun?

Dann gilt es zu prüfen, welche Rente infrage kommen kann. Die Grundregel ist, dass eine Altersrente günstiger als eine vorgezogene Altersrente ist. Und diese wiederum ist besser als eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Was bedeutet dies im Einzelnen?

Das ist im Prinzip ganz einfach. In der Renteninformation wird aufgeführt, welche Voraussetzungen für die einzelnen Renten bereits erfüllt und welche noch nicht erfüllt sind. Am Beispiel der Altersrente wegen Schwerbehinderung gilt, dass mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt worden sein müssen. Je nach Geburtsjahr der Betroffenen, kann die volle Rente ab dem 63. Lebensjahr beantragt werden. Für die Jüngeren ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt als Rentenalter dieser Rente 65 Jahre. Mit Abschlägen kann schon mit 60 beziehungsweise mit 62 Jahren in Rente gegangen werden.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schwerbehinderung“?

Der Gesetzgeber spricht genauer vom Grad der Behinderung. Er ist ein Maß in das alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet einfließen. Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50 gelten als schwerbehindert. Krebspatienten werden in aller Regel mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 eingestuft. Bei entsprechendem Alter kann somit die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragt werden.

Und was gilt für die Jüngeren?

Für diese Gruppe kann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen. Sie müssen erstens mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein. Zweitens müssen sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben. Und drittens kommt es darauf an, wie stark die Leistungskraft gemindert ist. Wer über sechs Stunden am Tag jedwede Arbeit ausführen kann, bekommt keine Rente. Werden noch drei bis sechs Stunden am Tag geschafft, wird die halbe Rente bezahlt. Wer nur noch drei oder weniger Stunden schafft, bekommt die volle Rente. Wer noch arbeiten könnte, aber nachweislich keinen Arbeitsplatz findet, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente beantragen.

Das klingt kompliziert. Wer hilft mir, durch diesen Dschungel zu kommen?

In den Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen hilft der Sozialdienst. Ansonsten stehen Bürgerämter und die Rentenversicherungen den Bürgern beratend zur Seite. Auch die Krankenkassen sind oft behilflich.

Wann sollte ein Anwalt bei Rentenangelegenheiten eingeschaltet werden?

Immer erst dann, wenn Ablehnungsbescheide vorliegen. In Grenzfällen kann es sinnvoll sein, schon im Vorfeld einen Anwalt einzuschalten. Zum Beispiel, wenn sehr unübersichtliche Rentenverläufe, Krankheitsbilder oder unklare Behinderungsgrade vorliegen.

Auf was sollen Versicherte schon jetzt achten, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein?

Normalerweise läuft bei der gesetzlichen Rente alles in geordneten Bahnen und die Versicherten müssen sich um nichts kümmern und im Fall der Fälle einen Antrag stellen. Anders ist dies, wenn zum Beispiel Auslandsaufenthalte absolviert wurden. Dann lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen: Sind zum Beispiel die Kindererziehungszeiten richtig übernommen worden? Die Rentenversicherer haben hierfür einen eigenen Beratungsdienst eingerichtet. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de können Adressen und weitere wichtige Informationen direkt online abgerufen werden.

An was müssen Betroffene am besten noch im Fall der Fälle denken?

Oft bestehen private Versicherungen, die Unfälle, Invalidität, Berufsunfähigkeit und dergleichen abdecken. Dies wird gerne vergessen. Erst recht dann, wenn die Unterlagen nicht akkurat abgelegt sind. Werden die Beiträge für solche Versicherungen vom Konto des Versicherten direkt abgebucht, sind die entsprechenden Policen schnell gefunden oder angefordert.

Und wo können Betroffene in den anderen Fällen nachrecherchieren?

Oft finden sich Hinweise auf weitergehende Versicherungen in den Gehaltsabrechnungen, wenn die Beträge für solche Versicherungen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Ist das der Fall, genügt meist ein Anruf, um die entsprechenden Unterlagen zu erhalten. In manchen Fällen sind Versicherungen auch in Beiträgen an Verbände oder Vereine enthalten. Auch hier gilt es, Unterlagen anzufordern und zu prüfen.