Rehabilitation Welche Lösung für wen die passende ist

Autor: Perspektive LEBEN

Patientinnen und Patienten haben ein Wahlrecht darauf, ob sie ambulant oder stationär aufgenommen werden möchten. © iStock/Macrovector

Nach der Therapie brauchen Krebspatienten die richtige Hilfe. Das geschieht in einer Rehabilitation. Sie kann stationär oder ambulant erfolgen. Welche Lösung für wen die passende ist, erklärt Professor Dr. Robert Möhle vom Zentrum für Ambulante Rehabilitation am Universitätsklinikum Tübingen.

Was ist der Unterschied zwischen einer stationären und einer ambulanten Rehabilitation?

Prof. Dr. Robert Möhle: Wie der Name schon sagt, bedeutet eine stationäre Rehabilitation den festen Aufenthalt für drei Wochen in einer Rehaklinik oft weit weg vom Wohnort. Und dort ist man dann drei Wochen getrennt von den Angehörigen. Eine ambulante Rehabilitation hingegen geht nur dann, wenn nahe am Wohnort des Patienten eine entsprechende Einrichtung verfügbar ist. Das ist nicht immer der Fall. Wenn eine solche ambulante Reha möglich ist, dauert diese täglich meist von morgens 8–9 Uhr bis zum frühen Nachmittag. Den Abend und die Nacht verbringt man zu Hause, was viele Patienten als angenehm empfinden.

Gibt es bei beiden Arten dieselben Angebote?

Prof. Möhle: Die Patienten erhalten in der ambulanten Reha dieselben Anwendungen, oft kompakter und in rascherem Ablauf, z.B. Sporttherapie, psychologische Betreuung, Ergotherapie, Lymphdrainage, Massagen, Physikalische Therapie oder auch Logopädie. Eine Sozialberatung, die sich etwa um eine berufliche Wiedereingliederung kümmert, gehört auch dazu. Natürlich gibt es in einer ambulanten Rehabilitation auch Pausen und Mahlzeiten für die Patienten.

Was sind die Unterschiede im Ablauf der Maßnahmen?

Prof. Möhle: Für die Teilnehmenden einer ambulanten Reha-Maßnahme gilt: Man kann sich nicht während des Tages einfach zurückziehen in sein Zimmer, wie in einer stationären Rehabilitation. Manche Kliniken in einem Kurort haben zudem eine größere Therme, oft mit Sauna, angegliedert, das gibt es bei ambulanten Einrichtungen nicht. Wer also gerne Wellness einschließen möchte, sollte sich eher für eine stationäre Maßnahme entscheiden.

Darf ich als Patient auswählen, welche Maßnahme ich möchte?

Prof. Möhle: Man hat für die Rehabilitation als Patient ein Wahlrecht, in welcher Klinik bzw. ob man ambulant oder stationär aufgenommen werden möchte. Die meisten Patienten der onkologischen Reha kommen über den Kostenträger Deutsche Rentenversicherung. Wenn der Erkrankte angibt, dass er eine ambulante Reha machen möchte, wird das aber nicht immer berücksichtigt. Dann muss man ein bisschen mit dem Kostenträger streiten und auf seinem Wahlrecht bestehen. Die Praxis zeigt aber, dass die Kostenträger dann meist sehr rasch zustimmen. Doch das ist noch nicht überall bekannt.

Ist die Intensität in der ambulanten Reha genauso hoch wie bei einer stationären Maßnahme?

Prof. Möhle: Ja. Im Prinzip sind die Anwendungen vergleichbar. Die Behandlungsintensität ist in der ambulanten Reha, das sagen uns Patienten, die beides kennen, sogar etwas höher – was der geringeren Zeit geschuldet ist, die bei der ambulanten Maßnahme vorhanden ist. Weniger wird also bestimmt nicht gemacht. Eher mehr.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Gründe, sich für ein ambulantes Setting zu entscheiden?

Prof. Möhle: Es gibt manche onkologische Patienten, die wollen sich nach der Akutbehandlung unbedingt etwas von den gewohnten sozialen Bindungen lösen, eine andere Umgebung sehen und lieber stationär aufgenommen werden. Doch das ist nicht die Mehrzahl. Es gibt viele Erkrankte, bei denen es genau umgekehrt ist. Denken Sie nur an Eltern mit kleinen Kindern. Der Vorteil ist, dass ich bei einer ambulanten Reha jeden Nachmittag wieder zu Hause sein kann. Und dann gibt es auch Patienten, die eigentlich gar keine Reha wollen, aber brauchen, wie etwa nach Prostataentfernung, weil es ein konkretes Problem gibt, nämlich die Inkontinenz, das intensiv behandelt werden muss. Sie sind dann froh, wenn die Nachbehandlung als Reha vor Ort möglich ist.

Dauert eine ambulante Rehabilitation länger als eine stationäre?

Prof. Möhle: Nein. Für die meisten Versicherten (DRV) gilt eine Dauer von drei Wochen, mit Option einer Verlängerung von ein bis zwei Wochen. Ausnahmen kann es bei Privatversicherten geben oder wenn (selten) die gesetzliche Krankenversicherung Träger ist. Dann kann die Reha beispielsweise auch als Drei-Tage-Woche stattfinden und dauert entsprechend länger. So etwas gibt es natürlich nur bei der ambulanten Reha.

Sind die Erfolgschancen für eine ambulante Reha genauso hoch wie für eine stationäre?

Prof. Möhle: Alle Erfahrungen zeigen, dass die Erfolgsrate bei beiden Maßnahmen gleich hoch ist. In Allgemeinzustand und Zufriedenheit nach der Maßnahme sind beide Gruppen übereinstimmend.

Können Sie die drei wichtigsten Argumente für eine ambulante Reha kurz zusammenfassen?

Prof. Möhle: Erstens und zweitens: Wenn man nicht woanders hin möchte, sondern abends nach Hause zur Familie will, ist eine ambulante Reha die richtige Wahl. Dies gilt auch für Patienten, die nicht die ganze Zeit ihrer Rehamaßnahme mit anderen Patienten konfrontiert sein wollen, die alle das gleiche Leiden haben. In der ambulanten Rehaklinik ist die Onkologie meist eine kleine Abteilung und man ist bei vielen Therapiegruppen mit z.B. orthopädischen und neurologischen Patienten zusammen.

Drittens: Man ist in der ambulanten Maßnahme flexibler. Es sind leichter Unterbrechungen möglich, wenn etwa ein Patient noch einige Chemotherapietage unterbringen muss oder wichtige Untersuchungen anstehen. Dann kann er in einer ambulanten Rehabilitation einzelne Tage pausieren. Diese Zeit wird von der Rentenversicherung (DRV Bund) hinten drangehängt oder man verlängert entsprechend. Wenn wichtige persönliche Termine anstehen, kann man auch einmal mittags die Maßnahme beenden oder erst am späten Vormittag anfangen.


Prof. Dr. Robert Möhle, Zentrum für Ambulante Rehabilitation am Universitätsklinikum Tübingen © privat