Reha nach der Therapie Diese Leistungen stehen Krebspatienten jetzt zu

Autor: Perspektive LEBEN

Die Dauer der Rehabilitation hängt von der Schwere und dem individuellen Verlauf der Krankheit ab. Wer nicht in einer Rehaklinik untergebracht sein möchte, kann sich ambulant behandeln lassen. © exentia, Robert Kneschke – stock.adobe.com

Diagnose und Behandlung – und was dann? Perspektive LEBEN fragt bei Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund nach: Wer kann wie und wann eine Rehabilitation bei Krebs in Anspruch nehmen?

Was ist Sinn und Zweck einer Rehabilitation?

Dirk Manthey: Eine Rehabilitation kräftigt den Patienten an Leib und Seele. Sie unterstützt den Patienten dabei, dass er seinen Alltag wieder besser bewältigen und wieder am sozialen Leben teilnehmen kann.

Wann sollte die Rehabilitation angetreten werden?

Dirk Manthey: Die Rehabilitation sollte möglichst rasch nach der Behandlung des Krebses durchgeführt werden. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist ein Zeitraum von ungefähr 14 Tagen vorgesehen. Oft werden die Rehabilitationen direkt an eine Akutbehandlung angeschlossen.

Wer hat einen Anspruch auf eine Rehabilitation bei Krebs?

Dirk Manthey: Bei schweren Erkrankungen haben die Patienten meist das Recht auf eine Rehabilitation. Allerdings gilt: Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag erbracht. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist eine Rehabilitation Pflicht? Kann sie angeordnet oder auch verweigert werden?

Dirk Manthey: Die Patienten bestimmen grundsätzlich selbst, ob sie eine Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen. Betroffene sollten aber unbedingt mit ihrem Arzt besprechen, ob und wenn ja, welche Rehabilitation in Frage kommt. Allerdings gilt bei lang andauernder Krankheit eine Besonderheit: Die gesetzlichen Krankenkassen können Patienten in solchen Fällen auffordern, einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Wird dies unterlassen, kann die weitere Zahlung des Krankengeldes versagt werden.

Welche Kosten der Reha muss der Patient tragen?

Dirk Manthey: Die Kosten für die Rehabilitation übernimmt der Rentenversicherungsträger. Dies sind die ärztliche Betreuung, die therapeutischen Leistungen und die medizinischen Anwendungen sowie Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft in einem Einzelzimmer. Für An- und Abreise werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet.

Zudem sind die Patienten während der Rehabilitation sozialversichert. Die Beiträge zahlt die Rentenversicherung. Bei einer stationären Rehabilitation müssen sich die Patienten mit maximal zehn Euro pro Tag an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen. Auf Antrag werden Patienten mit geringem Einkommen von dieser Zuzahlung teilweise oder vollständig befreit. Sport- und gegebenenfalls Badebekleidung, Hygieneartikel und die üblichen Dinge des persönlichen Bedarfs müssen die Rehabilitanden selbst mitbringen.

Wie oft kann eine Rehabilitation wiederholt werden?

Dirk Manthey: Grundsätzlich können Rehabilitationen alle vier Jahre gemacht werden. Aus gesundheitlichen Gründen kann eine erneute Rehabilitation aber auch schon früher beantragt und gemacht werden.

Wie lange kann eine Rehabilitation dauern?

Dirk Manthey: Die Dauer der Rehabilitation hängt von der Schwere und dem individuellen Verlauf der Krankheit ab. Sie beträgt in der Regel drei Wochen. Falls erforderlich, können die Leistungen auch für einen längeren Zeitraum gewährt werden. Wird das Rehabilitationsziel früher erreicht, kann sie auch verkürzt werden.

Was passiert, wenn der Patient selbst nach der Reha noch nicht fit für den Alltag ist?

Dirk Manthey: Dann empfiehlt die Reha-Klinik im Entlassungsbericht zum Beispiel ambulante Nachsorgeleistungen zu Hause, Rehabilitationssport, Funktionstraining oder auch Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung. So wird gewährleistet, dass die Patienten mit dem Alltag nicht überfordert werden.

Wer übernimmt die Kosten, um den Transfer von der Reha in den Alltag zu gewährleisten?

Dirk Manthey: Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit. Typische Leistungen sind zum Beispiel die weiterführende Behandlung durch Ärzte oder Therapeuten sowie Umschulungen. Kann die Arbeitsfähigkeit des Patienten nicht wieder hergestellt werden, kommt auch die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Werden ambulante Rehabilitationen genauso wie stationäre Reha gehandhabt?

Dirk Manthey: Grundsätzlich werden Rehabilitationen stationär durchgeführt. Wer jedoch nicht in einer Rehabilitationsklinik untergebracht sein möchte, kann sich auch ambulant behandeln lassen. Voraussetzung ist, dass die Patienten in der Nähe der Rehabilitationseinrichtung wohnen. Das medizinisch-therapeutische Angebot ist bei einer ambulanten Rehabilitation das gleiche wie bei einer stationären.

Die finanziellen Vorteile der ambulanten Rehabilitation sind: Es muss keine Zuzahlung geleistet werden und für die Kosten der täglichen Hin- und Rückfahrt kommt der Rentenversicherungsträger auf. Viele ambulante Reha-Einrichtungen bieten sogar einen Fahrdienst an.

Wo kann ich mich als Betroffener weiter informieren?

Dirk Manthey: Informationen zum Thema „Rehabilitation“ stehen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung. Darüber hinaus kann man sich bei den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung vor Ort in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 beraten lassen. Die Sozialdienste der Krankenhäuser und Krankenkassen stehen Patienten und Angehörigen für Auskünfte rund um die Rehabilitation ebenfalls gern zur Verfügung.


Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund © Privat