Für Krankheit und Alter absichern Mit der Vorsorgevollmacht in die Zukunft denken – und lenken

Autor: Heiko Schwöbel

Wer auch im Alter oder bei Krankheit selbstbestimmt handeln will, muss rechtzeitig vorsorgen. Nur so kann er sicher sein, dass alle seine Wünsche wirklich beachtet werden. © iStock/Sezeryadigar

Unfall, Krankheit oder Alter sind typische Gründe, warum wir Entscheidungen nicht mehr selbstverantwortlich treffen können und andere für uns handeln müssen. In diese Lage kann jeder – auch sehr plötzlich – geraten. Lesen Sie in Perspektive LEBEN, welche Fragen zu klären sind und was zu tun ist, um für diesen Fall vorzusorgen.

Nach Recht und Gesetz können nur Eltern ihre minderjährigen Kinder gesetzlich vertreten. Dieses umfassende Sorgerecht ermächtigt sie in allen Belangen und Angelegenheiten für das Kind zu entscheiden. Im Gegensatz dazu können Verwandte, verschwägerte Partner und Freunde Volljährige nur dann vertreten, wenn eine rechtsgültige Vollmacht vorliegt oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind. Das gilt immer – egal, wie eng die Freundschaft oder verwandtschaftliche Beziehung ist.

Warum Sie rechtzeitig an die Vollmacht denken sollten

Dreh- und Angelpunkt der Gültigkeit einer Vollmacht ist die Tatsache, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Bevoll-mächtigung voll und ganz geschäftsfähig sein muss. Dies ist jedoch meist im Ernstfall nicht mehr gegeben. Deshalb ist eine frühe Erteilung wichtig!

„Der Irrglaube darüber ist weit verbreitet. Auch wenn sich Eheleute in bestimmten Situationen vertreten können, sollten Vertreter immer schriftlich ermächtigt werden“, sagt Caroline Schnoewitz. Die erfahrene Betreuerin aus Köln rät daher dringend: „Wer jetzt schon in die Zukunft denkt, kann sie für den Fall der Fälle auch ein wenig lenken.“

Unklarheiten vermeiden

Erteilt ein Mensch einem anderen, zum Beispiel durch einen Vertrag, ein Vertretungsrecht, dann sprechen Fachleute von einer Vollmacht. „Dreh- und Angelpunkt dabei ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung voll und ganz geschäftsfähig sein muss“, sagt Schnoewitz. „Und das ist auch der Grund, warum diese Dinge zu regeln sind, wenn man gesund und munter ist.“ Mit einer Vollmacht kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber vertreten. „Das Besondere ist hierbei, dass im Außenverhältnis der Inhalt der Vollmacht gilt“, sagt Schnoewitz. „Absprachen sind dabei ausdrücklich erwünscht. Sie müssen im Fall der Fälle glaubhaft belegt werden und dürfen nicht im Widerspruch zur Vollmacht stehen.“

Für den Fall, dass zu befürchten ist, dass niemand mit derart verantwortungsvollen Entscheidungen zu beauftragen ist, oder auch um die bevollmächtigte Person zu unterstützen, sollte die vorsorgevollmachtgebende Person schriftliche Richtlinien abfassen, welche dann bis zu einem eventuellen Widerruf bindend sind. Diese Richtlinien müssen konkret beschreiben, was zu tun oder zu unterlassen ist. Zusätzlich muss festgelegt werden, wann und wie die Vollmacht verwendet werden soll. Dies wird am besten in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und von beiden unterschrieben. Das schützt den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten gleichermaßen.

Nicht verwechseln

Manchmal wird eine Vollmacht und eine Betreuungsverfügung in einem Atemzug verwendet und oft verwechselt. In einer Betreuungsverfügung wird lediglich ein Wunsch festgehalten, durch wen der Betroffenen im Fall der Fälle vertreten beziehungsweise betreut werden soll. Der Betreuer kann allerdings erst dann tätig werden, wenn er durch ein Gericht bestellt wurde. Seine Arbeit wird regelmäßig von Gerichten beaufsichtigt.

Im Gegensatz dazu, kann ein Bevollmächtigter im Rahmen der Vollmacht sofort tätig werden und er unterliegt keiner Kontrolle durch die Gerichte.

Umfassend bevollmächtigen

Wer sich umfassend durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen will, erteilt eine sogenannte Generalvollmacht. „Dies muss jedoch gut überlegt und formuliert sein“, sagt Carolin Schnoewitz. „Denn wie der Name schon sagt, ist diese Vollmacht umfassend. Sie umfasst alle Bereiche zum Beispiel auch Aufenthaltsbestimmung, Vermögen, Postkontrolle, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden.“

„Das Thema Bevollmächtigungen ist sehr kompliziert. Die Folgen falscher Formulierungen und Regelungen sind für den Bevollmächtigten und den Vollmachtgeber nicht immer leicht zu durchschauen“, betont Carolin Schnoewitz. „Daher rate ich immer dazu, einen Notar bei der Formulierung und Beurkundung zurate zu ziehen. Dann können alle Beteiligten recht sicher sein, dass der Wille im Falle eines Falles tatsächlich erfüllt werden kann.“

Zudem rät die erfahrene Betreuerin, dass die Vollmachten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden sollen und an stark veränderte Lebensverhältnisse, Überzeugungen oder Einstellungen angepasst werden. Unter Umständen ist es sinnvoll für verschiedene Bereiche des Lebens unterschiedliche Personen zu bevollmächtigen.


Carolin Schnoewitz, Diplom-Sozialpädagogin, Gesetzliche Betreuerin Köln © Privat