Patientenverfügung wird oft zu Hause vergessen

Autor: Dr. Stefanie Kronenberger

Die große Mehrheit der Menschen, die in eine Notaufnahme kommen, hat keine Patientenverfügung dabei – selbst wenn zu Hause eine ausgefüllt wurde. Erinnern Sie bei einer Einweisung ins Krankenhaus Ihre Patienten daran, das Dokument mit in die Klinik zu nehmen!

In der Notaufnahme einer Klinik kommen regelmäßig lebensrettende und -verlängernde Maßnahmen zum Einsatz. Gleichzeitig sind die Schwerstkranken dort oft nicht in der Lage, angemessen über diese Handlungsweise zu entscheiden. Eine vorsorgliche Willensbekundung in Form einer Patientenverfügung stellt eine sinnvolle Vorkehrung für diese Situation dar.
Den tatsächlichen Stellenwert dieses Papiers haben Ärzte in der Notaufnahme der Medizinischen Klinik II des Marien Hospitals in Herne untersucht. Zwei Monate lang wurden alle Patienten, die über die Notaufnahme stationär in die Klinik kamen, zu einer etwaigen Patientenverfügung befragt. Die Antworten von fast 500 Patienten konnten ausgewertet werden.

Eine Patientenverfügung ist oft vorhanden, liegt aber daheim

Insgesamt gaben 138 Personen (27,8 %) an, eine Patientenverfügung ausgefüllt zu haben, aber nur 16 (3,2 %) brachten diese auch mit in die Klinik. Die Existenz eines solchen Papiers war stark vom Alter der Patienten abhängig. Während bei den unter 30-Jährigen keiner eine Patientenverfügung besaß, waren es bei den 31- bis 40-Jährigen bereits 2,7 % und in den beiden nächsten Dekaden schon 8 % bzw. 9,4 %.
Im Alter zwischen 61 und 70 hatten bereits 19,8 % ihre Gedanken um die Umstände zum Lebensende schriftlich festgehalten. Bei den 71- bis 80-Jährigen besaßen 41 % und bei den über 80-Jährigen sogar etwas mehr als die Hälfte eine Patientenverfügung. Ob der Rettungsdienst die Kranken in die Klinik transportierte, sie vom Hausarzt notfallmäßig eingewiesen wurden oder auf eigene Veranlassung ins Krankenhaus kamen: Die Rate der mitgebrachten Dokumente ließ sich durch diese Umstände nur wenig beeinflussen (4,1 % vs. 3,1 vs. 2,4 %).

Fragen Sie bei der Einweisung nach!

Viele Patienten finden trotz Aufregung und Eile vor dem Transport in die Klinik noch Zeit, eine Tasche zu packen, die Verfügung aber dazuzulegen wird häufig vergessen, klagen die Autoren. Nicht selten haben die Betroffenen wohl auch Angst, dass durch die Vorlage notwendige Therapien unterbleiben könnten. Das zeigt, dass hier noch Aufklärungsbedarf besteht. Zudem sollten die einweisenden Ärzte und auch die Notärzte standardisiert darauf hinweisen, eine eventuell bestehende Patientenverfügung mitzunehmen, damit sie nicht schlicht vergessen wird.


Quelle: Martin Christ et al., Dtsch Med Wochenschr. 2015; 140: e231–e236; DOI: 10.1055/s-0041-106869